Wie gehts weiter?

Was bedeutet das Abstimmungsresultat zum neuen Transplantationsgesetz für Sie und was sind die nächsten Schritte? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

60.2 % Ja zum neuen Transplantationsgesetz

Grosse Freude und Erleichterung am Abstimmungssonntag bei den Befürworterinnen und Befürwortern des neuen Transplantationsgesetzes. Sie alle haben sich dafür eingesetzt, dass in Zukunft mehr Organe zur Verfügung stehen und weniger Menschen auf der Warteliste sterben.

Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 mit einer klaren Mehrheit den Wechsel von der heute geltenden erweiterten Zustimmungslösung zur künftigen erweiterten Widerspruchslösung angenommen. Im aktuellen System dürfen einer verstorbenen Person nur Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn das Einverständnis dazu vorliegt. Mit der erweiterten Widerspruchslösung gilt: Wer seine Organe nicht spenden will, soll dies explizit in einem Register festhalten. Bei beiden Regelungen können die Angehörigen stellvertretend im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person entscheiden, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Sind die Angehörigen nicht erreichbar oder bestehen Sprachbarrieren oder sozio-kulturelle Hindernisse, ist eine Organentnahme unzulässig. Die Organspende bleibt mit der neuen Lösung freiwillig: Jede und jeder kann wünschen, ob und welche Organe, Gewebe und Zellen gespendet werden möchten oder nicht.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Federführend bei der Umsetzung des neuen Gesetzes ist das Departement des Innern mit dem Bundesamt für Gesundheit. Die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung erfolgt frühestens auf 1. Januar 2024.

Ja, ich will spenden

Nein, ich will nicht spenden