Wenn Sie Ihren Willen bereits geäussert haben, zum Beispiel mit einer mündlichen Äusserung gegenüber Ihren Angehörigen, indem Sie eine Organspende-Karte ausgefüllt, Ihren Entscheid im Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant eingetragen oder einen Vermerk in einer Patientenverfügung angebracht haben, ist Ihr Entscheid nach wie vor gültig. Sie müssen vorerst also nichts unternehmen und warten am besten ab, ob Sie Ihren Entscheid ab frühestens 2024 im neugeschaffenen Ja-/ Nein-Register des Bunds eintragen möchten.